Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG
Vorliegend klärt der EuGH die Frage, ob eine kostendeckende Vergütung durch eine reine Kostenerstattung bereits dem Entgeltbegriff der RL 2004/18/EG entspricht. Bedarf es zwingend einer Gewinnerzielungsabsicht?
EuGH C-159/11

