Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein Auftraggeber aufgrund der Annahme, dass zwei Hauptangebote vom selben Bieter eingebracht wurden, diese ohne Vorhalt ausscheiden darf. Wäre eine Nachfrage geboten gewesen, ob ein Alternativ- oder Abänderungsanbot vorliegt?
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 126 BVergG; § 312 BVergG; § 319 BVergG; § 325 BVergG

