Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt klar, dass es einer aktiven Zertifizierung bereits im Zeitpunkt der Angebotseröffnung bedarf, um ausschreibungskonform wirken zu können. Kann dem Bieter der Nachweis gelingen, dass eine entsprechende Eignung dennoch für den Vertragszeitraum gewährleistet ist und die Eignung erlangt werden kann?

