Zusammenfassung: In Hinblick auf die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung geht das BVA der Frage nach, ob im Billigstbieterverfahren auch Qualitätsmerkmale sowie Folgekosten in die Zuschlagskriterien einzubeziehen sind, wenn ein Qualitätsstandard hinreichend klar definiert worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 3 BVergG

