Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich teilweise mit der Frage, wie weit die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung in Zusammenhang mit einschlägigen berufsrechtlichen Gesetzen reicht. Liegt uU eine gegen das Koalitionsverbot verstoßende Bietergemeinschaft vor?
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG; § 319 BVergG; § 21 Abs 3 ZTG

