Zusammenfassung: Das BVA widmet sich in vorliegender Sache der Frage, ob sich eine Antragstellerin auf das Instrument der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berufen kann, indem sie sich in Hinblick auf einen eingebrachten Nachprüfungsantrag auf die Verkettung unglücklicher Umstände beruft.
Rechtsgrundlagen: § 1332 ABGB; § 17 AVG; § 71 AVG; § 2 BVergG; § 12 BVergG; § 131 BVergG

