Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob Zusatzkosten in einem anderen Gewerk beim Billigstbieterprinzip in Hinblick auf den Angebotspreis in Anschlag gebracht werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 80 Abs 3 BVergG; § 81 BVergG

