Zusammenfassung: In entschiedener Sache äußert sich das BVA zu der Frage, ob bereits die Möglichkeit einer nachteiligen Betroffenheit eine Parteistellung begründet. Sind weitere Prüfschritte einzuleiten?
Rechtsgrundlagen: § 324 Abs 2 BVergG
Zusammenfassung: In entschiedener Sache äußert sich das BVA zu der Frage, ob bereits die Möglichkeit einer nachteiligen Betroffenheit eine Parteistellung begründet. Sind weitere Prüfschritte einzuleiten?
Rechtsgrundlagen: § 324 Abs 2 BVergG
