Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob sich die Parteistellung im Verfahren über die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung eines anderen Bieters aufgrund eines drohenden Nachteils rechtfertigen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 324 Abs 2 BVergG

