Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung klärt das BVA die Frage, wie weit die Bindungswirkung eines Bescheids greift. Wird de jure tatsächlich nur der Spruch von ihr erfasst?
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 AVG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung klärt das BVA die Frage, wie weit die Bindungswirkung eines Bescheids greift. Wird de jure tatsächlich nur der Spruch von ihr erfasst?
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 AVG
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