Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt unter anderem die Frage inne, ob der Auftraggeber verpflichtet ist, die Ausscheidungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt unter anderem die Frage inne, ob der Auftraggeber verpflichtet ist, die Ausscheidungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG
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