§ 318 Abs 1 BVergG
In entschiedener Sache geht der VwGH der Frage nach, ob mitbeteiligten Parteien im Vergabeverfahren Gebührenersatz für Anträge auf Nichtigerklärung und auf einstweilige Verfügung zusteht.
VwGH 2007/04/0116
§ 318 Abs 1 BVergG
In entschiedener Sache geht der VwGH der Frage nach, ob mitbeteiligten Parteien im Vergabeverfahren Gebührenersatz für Anträge auf Nichtigerklärung und auf einstweilige Verfügung zusteht.
VwGH 2007/04/0116
