§ 30 Abs 2 VwGG
Mit seiner Entscheidung äußert sich der VwGH zu der Frage, wie sich das rechtliche Schicksal einer in einem angefochtenen Bescheid verankerte einstweilige Verfügung gestaltet. Ist die aufschiebende Wirkung ex-nunc oder ex-tunc zuzuerkennen?
VwGH 2011/04/0153

