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Kein Aufwandersatz bei Identität des Rechtsträgers

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2012/5RPA (Index) 2012, 42 - 43 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 58 VwGG

Die erkennende Instanz stellt mit ihrer Entscheidung fest, dass Aufwandersatz bei vollständiger Identität der Rechtsträger in keinem Falle zuzugestehen ist.

VwGH 2007/04/0116

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