Zusammenfassung: Gegenständlich äußert sich das BVA in Hinblick auf die Frage, ob die Erbringung von Gebühreninkasso in den Bereich der Dienstleistungskonzessionsverträge einzuordnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 BVergG; § 11 BVergG
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Zusammenfassung: Gegenständlich äußert sich das BVA in Hinblick auf die Frage, ob die Erbringung von Gebühreninkasso in den Bereich der Dienstleistungskonzessionsverträge einzuordnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 BVergG; § 11 BVergG
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