Zusammenfassung: Gegenständlich wird klarstellend festgehalten, wie sich die Formulierung des Beschwerdepunktes im Lichte der Offizialmaxime auf die Prüfbefugnis des BVA auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Gegenständlich wird klarstellend festgehalten, wie sich die Formulierung des Beschwerdepunktes im Lichte der Offizialmaxime auf die Prüfbefugnis des BVA auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 BVergG
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