Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung skizziert das BVA Abgrenzungskriterien zwischen Sub- und Hilfsunternehmern im Vergabeverfahren. Welches Gewicht bekommt der Leistungsgegenstand bei der Beurteilung der Frage, ob bereits eine teilweise Leistungserbringung vorliegt?
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG; § 108 BVergG; § 129 BVergG

