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Ersatz der Pauschalgebühr für einstweilige Verfügung auch bei Klaglosstellung

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2012/8RPA (Index) 2012, 43 Heft 1 v. 15.2.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass die Regelung über die Klaglosstellung im BVergG als lex specialis so zu verstehen ist, dass auch in diesem Fall die Gebühr für die einstweilige Verfügung zu ersetzen ist.

Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG

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