Zusammenfassung: Gegenständlich befasst sich das BVA mit der höchstzulässigen Dauer von Rahmenvereinbarungen. Unter welchen Voraussetzungen sind Ausnahmen zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 151 Abs 6 BVergG
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Zusammenfassung: Gegenständlich befasst sich das BVA mit der höchstzulässigen Dauer von Rahmenvereinbarungen. Unter welchen Voraussetzungen sind Ausnahmen zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 151 Abs 6 BVergG
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