Zusammenfassung: In entschiedener Sache widmet sich das BVA mitunter der Frage, wie sich das Begriffsbild der Festlegungen vergaberechtlich näher beschreiben lässt. Sind auch Unterlassungen während der Angebotsfrist als Festlegungen anfechtbar?
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG

