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Namhaftmachung des Geschäftsführers als Subunternehmer

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2012/13RPA (Index) 2012, 45 Heft 1 v. 15.2.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich stellt sich die Frage, ob ein mehrheitsbeteiligter Geschäftsführer im Rahmen einer Ausschreibung als Mitarbeiter oder doch eher als Subunternehmer genannt werden muss.

Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 Z 2 BVergG

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