Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung T-8/09 des EuG hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob die vorgesehene Dauer eines Dienstleistungsvertrags ein Zuschlagskriterium im Sinn des Art 138 VO 1605/2002 darstellt.
EuG 13.9.2011, T-8/09

