Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung T-8/09 des EuG hingewiesen, welche sich unter anderem mit der Frage befasst, wie vorzugehen ist, wenn ein Angebot im Hinblick auf die Ausschreibungsunterlagen mehrdeutig ausgestaltet ist.
EuG 13.9.2011, T-8/09; EuG 27.9.2002, T-211/02

