Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die Entscheidung VKS-8453/11 des VKS Wien vom 25.8.2011 dargestellt, welche die Rechtzeitigkeit der Einbringung des Nachprüfungsantrages zum Gegenstand hat. Es wird untersucht, ob die Fehler bei der Zustellung der Zuschlagsentscheidung im gegenständlichen Fall dem Bieter zuzurechnen sind und ob die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt.

