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Keine Bevorzugung von Bietern bei der Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen

VergaberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender des BundesvergabeamtsRPA (Index) 2011/89RPA (Index) 2011, 298 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des BVA zur Zahl N/0066-BVA/04/2010-33 vom 14.7.2011 hingewiesen, welche die Behandlung von nicht prioritären Dienstleistungen im Vergabeverfahren im Licht des Diskriminierungsverbots sowie des freien und unlauteren Wettbewerbs zum Gegenstand hat.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG 2006

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