Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des BVA zur Zahl N/0066-BVA/04/2010-33 vom 14.7.2011 hingewiesen, welche die Behandlung von nicht prioritären Dienstleistungen im Vergabeverfahren im Licht des Diskriminierungsverbots sowie des freien und unlauteren Wettbewerbs zum Gegenstand hat.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG 2006

