Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des BVA zur Zahl N/0066-BVA/04/2010-33 vom 14.7.2011 hingewiesen, welche unter anderem auf die Bedeutung der Ausschreibungsbestimmungen bei der Ausscheidung von Angeboten eingeht.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 5 BVergG 2006

