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Die Klaglosstellung im Hauptverfahren entspricht dem Obsiegen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/64RPA (Index) 2011, 230 Heft 4 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass die Klaglosstellung iZm Gebührenersatzansprüchen durch Zurücknahme einer Zuschlagsentscheidung der Stattgabe eines Nachprüfungsantrages entspricht.

Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 2 BVergG

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