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Verpflichtung zur Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an alle im Vergabeverfahren verbliebene Bieter auch bei nicht prioritären Dienstleistungen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/63RPA (Index) 2011, 230 Heft 4 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt das BVA mit Deutlichkeit fest, dass auch bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen die Zuschlagsentscheidung den im Verfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen ist.

Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG; § 141 Abs 5 BVergG

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