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Keine Zuschlagserteilung ohne Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung an den noch nicht rechtswirksam ausgeschiedenen Bieter

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/62RPA (Index) 2011, 229 - 230 Heft 4 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt das BVA fest, dass der Bieter solange im Vergabeverfahren verbleit, solange sein Angebot nicht ausgeschieden wird. Dementsprechend ist auch die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: § 131 Abs 1 BVergG; § 132 Abs 1 BVergG

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