Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA der nachträglichen Ausschreibungskonformität ausschreibungswidriger Angebot zu.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 5 BVergG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA der nachträglichen Ausschreibungskonformität ausschreibungswidriger Angebot zu.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 5 BVergG
