Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer ins Treffen geführten Unrichtigkeit einer Behördenmeinung. Wird eine neue Sach- und Rechtslage hergestellt, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigt?
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 AVG

