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Behauptung der Unrichtigkeit der Rechtsansicht der Behörde begründet keine Sach- und Rechtslage

VerwaltungsverfahrenJudikaturRPA (Index) 2011/66RPA (Index) 2011, 231 Heft 4 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer ins Treffen geführten Unrichtigkeit einer Behördenmeinung. Wird eine neue Sach- und Rechtslage hergestellt, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigt?

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 AVG

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