Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das BVA auf die Begründungspflicht von Ausscheidungsentscheidungen näher ein und behandelt hinsichtlich einer mangelnden Begründung dahingehend auch Rechtsschutzinstrumente zugunsten des betroffenen Bieters. Wie ist zu entscheiden, wenn das strittige Angebot ohnehin auszuscheiden gewesen wäre?

