Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie sich die Nichtigkeit einzelner Ausschreibungsbestimmungen auf das Vergabeverfahren auswirkt. Steht es dem BVA offen, die diskriminierenden Bestimmungen zu ignorieren und, ohne diese zu werten, das Vergabeverfahren zu prüfen?
Rechtsgrundlagen: § 47 BVergG; § 57 Abs 2 BVergG; § 312 BVergG; § 331 BVergG

