Zusammenfassung: Der VKS thematisiert auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung den strittigen Antrag auf Nichtigerklärung einer nicht gesondert anfechtbaren Entscheidung. Ist diese, unter dem Aspekt der Diskriminierung, bekämpfbar?
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 112 Abs 2 BVergG; § 3 Abs 1 Z 1 BVergG; § 19 Abs 1 BVergG; § 112 BVergG

