Art 21 RL 2004/18/EG ; Art 24 RL 2004/18/EG
In Hinblick auf die Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen geht der EuGH in entschiedener Sache der Frage nach, ob Art 47 Abs 2 der RL 2004/18/EG verpflichtend anzuwenden ist. Können nationale Regelungsregimes ergänzend "aushelfen"?

