Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS in vorliegender Sache der Frage nach, ob die Direktvergabe für die Vergabe von Leistungen in concreto zulässig erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 25 BVergG; § 30 Abs 2 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VKS in vorliegender Sache der Frage nach, ob die Direktvergabe für die Vergabe von Leistungen in concreto zulässig erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 25 BVergG; § 30 Abs 2 Z 2 BVergG
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