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Ein Bieter muss ausdrücklich von der Ausschreibung abweichen wollen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/47RPA (Index) 2011, 168 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Der VwGH betrachtet in vorliegender Entscheidung ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot nur dann als gerechtfertigt, wenn der Bieter dies klar zum Ausdruck bringt. Das Erwähnen oder Anfügen eigener AGB wird nicht als ausreichend erachtet.

Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 2 BVergG 2006

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