Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung beurteilte der VwGH die Zurückweisung eines Eventualantrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Zuschlags nach Widerruf des Vergabeverfahrens als nicht rechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 lit a K-VergRG; § 312 Abs 3 Z 1 BVergG 2006

