Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung stellt das BVA fest, dass bei Nichterbringung des geforderten Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ein Angebot bereits auf Grund der bestandfesten Ausschreibungsbedingungen auszuschließen ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

