Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des VKS - Wien befasst sich mit Fragen hinsichtlich der Transparenz der Angebotsprüfung. Demnach soll neben der Verpflichtung des Auftraggebers zur Dokumentation sämtlicher Überlegungen und Überprüfungsschritte strittiger Sachverhalte ihn nun auch die Verpflichtung zur kontradiktorischen Aufklärung treffen, indem er dem vom Ausscheiden betroffenen Bieter die Gelegenheit geben muss, eingehend dazu Stellung nehmen zu können.

