Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage der gesetzeskonformen Auslegung von Ausschreibungsunterlagen zu beschäftigen. U.a. befasst er sich mit der Frage, wann ein vom Bieter beigezogener Unternehmer als Subunternehmer und nicht als Lieferant zu qualifizieren ist.

