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Judikatur: BVA: Bei Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungsaufträge gleiche Pflicht zur Begründung der Zuschlagsentscheidung wie bei den übrigen öffentlichen Aufträgen

VergaberechtJudikaturRaimund MadlRPA (Index) 2011, 147 - 154 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit den Pflichten eines Auftraggebers bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungsaufträge hinsichtlich der Bekanntgabe der Gründe für die Zuschlagsentscheidung. Das BVA fordert in diesem Fall auch bei nicht prioritärer Dienstleistungen die Nachvollziehbarkeit von Auftraggeberentscheidungen.

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