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Kein Interesse an der Feststellung der Haftung für künftige Schäden wegen mangelnden Rechtsschutzes bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/39RPA (Index) 2011, 166 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen mangels Rechtschutzes ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung für mögliche künftige Schäden nicht vorgebracht werden kann.

Rechtsgrundlagen: Art 137 B-VG

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