Zusammenfassung: Der EuGH befasst sich in vorliegender Entscheidung mit den Voraussetzungen der wirksamen Vollmachterteilung der Kommission, ferner mit ihrer Befugnis nach Art. 282 EG, die Gemeinschaft vor einem nationalen Gericht zu vertreten und mit der Frage der Zulässigkeit der Übertragung der Vertretung in einem Rechtsstreit, in dem ein anderes Organ der Gemeinschaft betroffen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 28 EG

