Zusammenfassung: Betreffend den Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Vergabe von Dienstleistungsverträgen spricht der VfGH in vorliegender Entscheidung aus, dass Feststellungsanträge kein Gegenstand eines entsprechenden auf Art 137 B-VG gestützten Verfahrens sein können.
Rechtsgrundlagen: Art 137 B-VG

