Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung widmet sich der VwGH der Frage, ob eine durch einen angefochtenen Bescheid außer Kraft getretene einstweilige Verfügung bei Aufhebung dieses Bescheides oder bei Einräumung einer aufschiebender Wirkung wieder in Kraft treten bzw. verlängert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG

