Zusammenfassung: In Zusammenhang mit Leistungen in Hinblick auf einen e-shop hatte sich die erkennende Instanz mit dem Vorliegen von Ausschließlichkeitsrechten durch die exklusive Bereitstellung eines Sourcecodes sowie mit freiwilligen Transparenzbekanntmachungen des Auftraggebers zu beschäftigen. Wann wird das Erfordernis des Nichtbestehens eines Wettbewerbs verwirklicht?

