Art 1 Abs 3 RL 89/665 EWG ; Art 2 Abs 1 lit c RL 89/665 EWG ; § 338 Abs 1 BVergG
In vorliegender Sache hatte sich der EuGH der Frage zuzuwenden, ob vergaberechtliche Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht unter Zugrundelegung des Äquivalenz- sowie des Effektivitätsgrundsatzes dem Geschädigten verschuldensunabhängige Ansprüche gewähren.

