Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob in Hinblick auf die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, in welches ein öffentlicher Auftraggeber und ein privates Unternehmen eingebunden werden, der Auftrag über Dienstleistungen für die eigenen Beschäftigten als nicht prioritäte Dienstleistung auszuschreiben ist.
Rechtsgrundlagen: Art 1 Abs 2 lit a PPP; Art 1 Abs 2 lit d PPP; Art 2 PPP; Art 21 PPP

