Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Untersagung einer Zuschlagsentscheidung auf dem Boden des § 329 Abs 3 BVergG als überschießende Maßnahme gewertet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Untersagung einer Zuschlagsentscheidung auf dem Boden des § 329 Abs 3 BVergG als überschießende Maßnahme gewertet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG
Schlagwörter:
